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Ein Beispiel auf für andere Landesjägerschaften.......
Die Landesjägerschaft Niedersachsen hilft
Jagdhundeführerinnen und Jagdhundeführern finanziell, die ihren Jagdhund
im Jagdbetrieb in Niedersachsen durch einen Unfall verloren haben, für
den niemand Ersatz leisten muss. Sie hat daher folgende Förderrichtlinie
beschlossen:
Förderrichtlinie zur Schadensminderung
für im Jagdbetrieb
tödlich verunglückte brauchbare
Jagdhunde
Auf Antrag des Vorsitzenden einer
Jägerschaft wird beim Verlust eines brauchbaren Jagdhundes im
Jagdbetrieb in Niedersachsen von der Landesjägerschaft über Mittel aus
der Jagdabgabe des Landes ein Zuschuss für den Ankauf eines neuen
Jagdhundes in Höhe von 300,00 € bei rein gezüchteten Jagdhunden (mit
Abstammungsnachweis einer beim JGHV anerkannten Jagdhunderasse) oder
200,00 € bei Jagdhunden ohne Abstammungsnachweis gewährt, sofern von der
Jägerschaft ebenfalls ein Zuschuss in gleicher Höhe gezahlt ist
(Auszahlungsbeleg beifügen). Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass
niemand für den Verlust des Jagdhundes Ersatz leisten muss. Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Kalenderjahr nach dem Verlust des
Jagdhundes.
Der zu Tode gekommene Jagdhund muss
jagdlich brauchbar gewesen sein (Prüfungsnachweise).
Der Jagdhund muss während des jagdlichen
Einsatzes in Niedersachsen zu Schaden gekommen sein (Bericht vom
Unfallhergang).
Der Tod des Jagdhundes ist durch
schriftliche Zeugenaussagen oder durch ein tierärztliches Attest zu
belegen.
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